COVID-19-Präventionskonzept

Stand 15.04.2022

 

Vorbemerkungen: Sämtliche der nachstehenden Regelungen für SpielerInnen gelten für SchiedsrichterInnen gleichermaßen. Zusätzlich dürfen wir darauf hinweisen, dass sich die nachfolgenden Ausführungen auf die jeweils gültige Bundesverordnung beziehen, demnach kann es abweichende (evtl. strengere) landesgesetzliche Regelungen geben.

  1. Informationen zu COVID-19

Aufgrund der sich ständig verändernden wissenschaftlichen Grundlagen und Erkenntnisse wird für weiterführende Informationen zu COVID-19 auf die Ausführungen der nachstehenden Quellen verwiesen:

  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (kurz BMSGPK) über sozialministerium.at

  • AGES über ages.at

  • Robert Koch-Institut über rki.de

  1. Allgemeine Präventionsmaßnahmen

    2.1 Verhaltensregeln

Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz, sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen sind eine gute Händehygiene und eine korrekte Hustenetikette. Diese Maßnahmen gelten generell auch während der Grippesaison.

  • Regelmäßiges Händewaschen ist wichtig, insbesondere

    • Händewaschen für mindestens 30 Sekunden.

    • vor und nach Zubereitung von Lebensmitteln.

    • vor dem Essen.

    • nach Benutzung der Toilette und

    • immer dann, wenn die Hände verunreinigt sind.

  • Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (bspw. Einkauf) und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ist ab dem 6. Lebensjahr eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) zu tragen bzw. ab dem Alter von 14 Jahren eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen.

  • Die Durchführung der Händehygiene mit warmem Wasser und Seife ist notwendig, wenn die Hände sichtbar verunreinigt sind (mindestens 30 Sek. Waschen empfohlen).

  • Sofern die Hände nicht sichtbar verunreinigt sind, sollten regelmäßig Händedesinfektionsmittel angewendet werden.

    • Mund und Nase sollen vollständig bedeckt sein.

    • Während dem Tragen MNS nicht berühren.

    • Nach der Verwendung nur die seitlichen Bänder zum Abnehmen berühren.

  • Beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedecken und sofort entsorgen.

  • Mit den Fingern nicht ins Gesicht greifen.

  1. Präventionsmaßnahmen zur Fortsetzung des Trainings- und Spielbetriebes

Die Verantwortung zur Umsetzung dieses Präventionskonzeptes liegt beim Betreiber der Sportstätte bzw. beim jeweiligen Verein.

Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen. Als COVID-19-Beauftragte dürfen nur geeignete Personen bestellt werden. Voraussetzung für eine solche Eignung sind zumindest die Kenntnis des COVID-19-Präventionskonzepts sowie der örtlichen Gegebenheiten und der organisatorischen Abläufe. Der COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts zu überwachen.

 

Zur Fortführung des Trainings- und Spielbetriebes sind zumindest nachstehende Präventionsmaßnahmen zu treffen.

 

3.1 Informations-/Aufklärungspflicht / Schulung

Sämtliche SpielerInnen bzw. deren gesetzlicher Vertreter, BetreuerInnen und TrainerInnen müssen vom Verein über die Inhalte dieses Präventionskonzeptes aufgeklärt werden. Insbesondere sind nachstehende Bereiche abzudecken:

  • Verhaltensregeln auf und abseits des Spielfeldes

  • Verhaltensregeln in hygienischer Hinsicht

  • Regeln zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

  • Schulung in Bezug auf Hygienemaßnahmen

  1. Vorkehrungen bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Trainingsbetrieb gestattet bzw. ist ein ggf. laufender Trainingsbetrieb sofort einzustellen. Die betroffene Person muss

  • die Sportstätte umgehend verlassen,

  • die zuständige Gesundheitsbehörde informieren (Gesundheitshotline 1450),

  • deren Anweisung strikt befolgen und

  • der Vereinsführung bzw. dem Trainer von diesen Anweisungen berichten.

Tritt ein Verdachtsfall außerhalb des Trainings/Spiels auf, ist die Gesundheitsbehörde sowie die Vereinsführung bzw. der Trainer darüber zu informieren. Ist ein bestätigter Fall aufgetreten, hat der Verein, sobald er Kenntnis davon erlangt, die Gesundheitsbehörde zu informieren.

  1. Hygiene und Reinigungsplan

  • Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, usw.) sollen zumindest einmal täglich desinfiziert werden.

  • WC-Anlagen und Dusch- und Waschräume sollen täglich desinfiziert werden.

  • Eine Grundreinigung der Gemeinschaftsräume/Umkleidekabinen soll mindestens einmal pro Woche sichergestellt werden.

  1. Präventionsmaßnahmen beim Training

Die Betreiber der Sportstätte oder die Vereine sind für die Umsetzung organisatorischer und hygienischer Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos von Personen im Fußballumfeld verantwortlich. Dbzgl. sind folgende Präventionsmaßnahmen umzusetzen:

  • Umfangreiches Zurverfügungstellen von Händedesinfektionsmitteln (Ständer) am Trainingsgelände (vorzugsweise „handfrei“ zu nutzen).

  • Die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.

  • Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Training/Spiel. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.

  • Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und keinesfalls geteilt werden.

    6.1.Trainingsutensilien

  • Es wird empfohlen, dass die SpielerInnen das persönliche Trainingsgewand, Handtücher und Trinkflaschen selbst mitbringen.

  • Sollten Trainingsutensilien vom Verein gewaschen werden, sind benutztes Trainingsgewand, Handtücher, etc. bestenfalls eigenständig in die Waschmaschine zu legen, alternativ können Waschkörbe vor dem Waschraum bereitgestellt werden.

  • Bestenfalls befinden sich die Trainingsutensilien in einem Lagerraum, in dem ausschließlich Utensilien für diese Mannschaft gelagert werden.

  • Ein Hygiene- und Reinigungsplan für die Trainingsutensilien ist zu erstellen.

6.2. Medizinische Versorgung

  • Die Therapeuten und Ärzte werden angehalten, auf hygienische Standards zu achten.

  • Eine konsequente Handhygiene ist notwendig.

  • Die Räumlichkeiten sind ausreichend zu lüften und vor/nach Behandlungen (insbesondere Untersuchungsliegen) zu reinigen.

  1. Trainingseinheiten oder Spiele mit Zuschauern

Der für eine Zusammenkunft Verantwortliche hat bei mehr als 500 Personen einen Covid-19-Beauftragten zu bestellen und ein Covid-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Das Präventionskonzept ist für die Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.

7.1 Allgemeine Maßnahmen

  • Umfangreiches Zurverfügungstellen von Händedesinfektionsmitteln (Ständer) am Trainingsgelände (vorzugsweise „handfrei“ zu nutzen).

  • Die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.

  • Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Training/Spiel. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.

  1. Steuerung der Besucherströme, Entzerrungsmaßnahmen und Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen

8.1 Steuerung der Besucherströme und Entzerrungsmaßnahmen

Der Betreiber der Sportstätte oder der Verein trifft die notwendigen Maßnahmen, durch Planung von Abläufen sowie Lenkungsmaßnahmen, dass der Zu-, und Abstrom koordiniert wird. Dies wird auch durch Maßnahmen der Entzerrung eventuell in Form von Einbahnsystemen gewährleistet. Durch Bodenmarkierungen und Absperrungen wird sichergestellt, dass Gruppenbildungen vermieden bzw. Vermischungen von Besuchergruppen verhindert werden und eine Kanalisierung von Personenbewegungen sichergestellt wird.

 

8.2 Nutzung sanitärer Einrichtungen

Zur Minimierung des Infektionsrisikos wird ein Hygieneplan und ein Reinigungskonzept für die Sanitärräume erstellt. Zusätzlich wird auch die Verwendung von geeigneten Hygiene- und Reinigungsmitteln festgelegt, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, dass das Verhältnis zwischen verfügbaren Sanitäreinrichtungen und erwartetem Benutzeraufkommen keine Wartezeiten erwarten lässt, dies wird u.a. durch Einbahnsysteme gewährleistet. Personen werden auch im Sanitärbereich auf die Hygieneauflagen hingewiesen und durch Aushänge auf die Nutzung von Desinfektionsgelegenheiten hingewiesen. Die ausreichende Bereitstellung von Seife und Desinfektionsmittel ist gewährleistet. Eine Verwendung derselben Handtücher durch unterschiedliche Personen ist nicht vorgesehen (durch Einmalhandtuchspender bzw. Handtrocknersysteme).